Einfach Technik für Ihre Veranstaltung Mieten


Wenn Sie bei mir Technik Mieten, gibt es ein paar punkte die im Voraus beachtet werden müssen:

- Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Es wird beim Abholen der Mietobjekte eine Kaution beim Verleiher hinterlegt. Diese richtet sich Individuell nach Verleihwert. 
- Bitte bringen Sie für einen Datenabgleich Ihren Personalausweis oder gleichwertiges Dokument mit. Ausserdem muss eine Telefonnummer für einen schnellen Kontakt hinterlegt werden.
- Für Abholung und Rückgabe wird eine genaue Zeit hinterlegt.
Sollten Sie diese Zeit nicht einhalten können, bitte ich Sie um Rückmeldung per Telefon.
- Bei einer starken und unüblichen Verunreinigung der geliehenen Artikel wird dem Mieter ggf. die Kosten für eine Reinigung in Rechnung gestellt.
- Sie erhalten selbstverständlich eine Ordentliche Rechnung wie auch einen Lieferschein. Im Lieferschein ist dann auch der nachfolgende Vertrag hinterlegt, welcher unterschrieben werden muss:


Vertrag zum Verleih von Licht- & Tontechnik


1. Besondere Abmachungen
 
 1.1  Folgende Fehler, Macken oder Schäden waren dem Verleiher, bereits vor dem Verleih, an folgenden Geräten bekannt:
 Artikel:               Fehlerbeschreibung:
 Artikel:               Fehlerbeschreibung:
 1.2  Der Kunde hat bei der Geräteausgabe eine Kaution in Höhe von               € beim Verleiher hinterlegt, die Ihm beim Zurückbringen der Geräte unter Punkt 3 aufgeführten Bedingungen, in voller Höhe zurückerstattet werden.

2. Haftung
 
 2.1  Der Verleiher garantiert, dass das verliehene Equipment in einwandfreiem technischen Zustand ist, falls nicht, wird das unter Punkt 1.1 vermerkt.
 2.2  Der Verleiher kann für finanzielle Schäden, Ausfälle oder Datenverlust des Kunden, oder Dritter, die durch technisches Versagen von verliehenem Equipment verursacht werden, nicht haften. Dies gilt auch und insbesondere bei Datenverlust durch technisches Versagen von Festplatten (Höhere Gewalt).
 2.3  Der Kunde ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während der Leihfrist aufgetreten sind, dem Verleiher unmittelbar mitzuteilen.
 2.4  Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Kunde oder Dritte, durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment verursacht haben, übernimmt der Kunde die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz. Bei Totalschaden oder Verlust zahlt der Kunde den Neupreis des betroffenen Artikels. Nach Ermessen des Verleihers werden die Reparaturkosten ganz oder nur anteilig vom Kunden übernommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Fall, dass der Verleiher den Schaden toleriert.
 
 3. Rückgabe
 
 3.1  Die Rückgabe erfolgt am Tag nach vergangener Leihfrist. Die Leihfrist wird im Lieferschein vermerkt.
 3.2  Verzögert sich die planmäßige Rückgabe des Equipments, ohne dass dies vorher abgesprochen wurde, so wird für jeden weiteren Tag, der für das entsprechende Gerät übliche Tagessatz berechnet, auch wenn der Kunde das Gerät nicht mehr einsetzt.
 3.3  Der Kunde hat selbständig für die Rückgabe des Equipments beim Verleiher zu sorgen. Auf Wunsch kann das Equipment nach Absprache auch abgeholt werden, hierfür wird jedoch vom Verleiher ein Entgelt berechnet.
3.4  Bringt der Kunde das geliehene Equipment beschädigt, oder nicht zurück, gilt Punkt 2.4